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Unser Service lässt sich eindeutig von den Leistungen der klassischen Pflege abgrenzen. Die ausschließliche Einstufung nach Pflegegrad ist deshalb nicht immer hilfreich. Sie vermittelt dazu einen falschen Eindruck von den Leistungen unserer Mitarbeiterinnen.
Hierfür unverzichtbar sind ein großes Herz und viel Verständnis für individuelle Bedürfnisse. Insbesondere die non-verbale Kommunikation und das Erkennen von Anliegen oftmals eingeschränkt mitteilungsfähiger Menschen zeichnet unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus. Sprache kann, muss aber dabei naturgemäß keine große Rolle spielen.
Unsere Betreuungskraft unterstützt im Haushalt und bei der Grundpflege. Sie ist eine Begleitung und Hilfestellung im alltäglichen Leben sowie Zuhörer und Unterhaltung zugleich. Einfach gesagt: Ein liebevoller Mensch, der da ist, wenn man ihn braucht.
Zu Ihren Aufgaben gehört die:
Unterstützung im Haushalt:
Betreuung:
Aktivierung Unterhaltung und Begleitung
Bitte beachten Sie: Nur examinierte Pflegekräfte dürfen die medizinische Behandlungspflege durchführen. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Das kann z.B. ein ambulanter Pflegedienst für Sie übernehmen. Sprechen Sie uns gerne darauf an - wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme und Anfrage!
Voraussetzung für eine TS Domesticare Betreuungskraft
Bei unserer 24-Stunden Betreuung handelt es sich um häusliche Betreuung, bei der Ihre Betreuungskraft bei Ihnen wohnt. Aus diesem Grund ist ein separates Zimmer für die Privatsphäre obligatorisch. Ein eigenes Badezimmer ist hingegen nicht von Nöten. Des Weiteren wäre es wichtig, einen gut funktionierenden Internetzugang zu besitzen bzw. diesen einrichten zulassen. Zum einen ist dieser wichtig für unsere Mitarbeiterinnen, damit sie mit ihrer Familie in der Heimat in Verbindung zu bleiben kann. Zum anderen ist das Internet aber auch häufig eine Hilfe im Betreuungsalltag. Sei es bei Sprachbarrieren, bei der Suche nach Informationen oder einem eventuellen Notruf.
Eine häusliche Betreuung bedeutet leider auch eine finanzielle Herausforderung. Allerdings gibt es für eine 24-Stunden Betreuung von körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen im eigenen Zuhause Unterstützung von der Pflegekasse und vom Staat.
Allgemein gibt es folgende Bezuschussungen:
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der jeweiligen Krankenkasse.
Für die Beantragung des Pflegegeldes muss ein Pflegegrad eingestuft werden. Dafür sind die Pflegekassen zuständig. Daraufhin folgt eine Überprüfung der zu betreuenden Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder einem unabhängigen Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Pflegegrad in fünf Stufen eingruppiert. Entsprechend der Einstufung erhalten Sie das Pflegegeld.
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt monatlich:
Pflegebedürftigkeit | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0€ | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Einen Anspruch auf Pflegegeld, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege setzt einen Pflegegrad von mindestens 2 voraus.
Kombination von Leistung aus Verhinderungs-/Kurzzeitpflege
Die Verhinderungspflege ist eine finanzielle Unterstützung für Angehörige oder Personen, die mit
dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben, die den zu Betreuenden selbst zu Hause
pflegen und für eine Auszeit jemanden mit der Betreuung beauftragen. Allerdings kann dieser Betrag auch
für eine 24 Stunden Betreuung eingesetzt werden. Dabei haben Sie jährlich einen Anspruch auf 1.612
€.
Ergänzend ist es möglich nochmals zusätzlich Leistung aus der Kurzzeitpflege zu nutzen. Diese
beträgt 50% und somit 806€ jährlich aus der Kurzzeitpflege. Dadurch kommen Sie auf einen Gesamtbetrag
für die Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege von 2.418€ im Jahr (202€ monatlich).
Der Entlastungs- und Betreuungszuschlag ist ein weiterer Zuschuss der Pflegeversicherungen, um die häusliche Betreuung zu gewährleisten. Auf diesen Zuschuss haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad, die in häuslicher Umgebung versorgt sind, Anspruch. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig und ergänzend zu den regulären Pflegeleistungen gezahlt und entspricht maximal 125€ monatlich.
Die Steuererleichterung kann für sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen genutzt werden. Bei diesen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen bzw. Dienstleistungen ist es möglich von bis zu 20.000€ jährlich 20 Prozent abzusetzen. Das bedeutet, dass höchstens 4000€ jährlich steuerlich abgesetzt werden können.
Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Pflegegrad | Pflegegeld | Verhinderungspflege | Kurzzeitpflegegeld | Steuerlicher Vorteil | Entlastungszuschlag | Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 0€ | 0€ | 0€ | 333€ | 50€ | 383€ |
2 | 316€ | 134€ | 67€ | 333€ | 50€ | 900€ |
3 | 545€ | 134€ | 67€ | 333€ | 50€ | 1.129€ |
4 | 728€ | 134€ | 67€ | 333€ | 50€ | 1.312€ |
5 | 901€ | 134€ | 67€ | 333€ | 50€ | 1.485€ |
Beispiel:
Die 86-jährige Hiltrud W. aus H. hat eine Pflegeeinstufung bei den Pflegekassen beantragt und durch den
MDK den Pflegegrad 3 bestätigt bekommen. Ab dem jetzigen Zeitpunkt bekommt Hiltrud W. das Pflegegeld für
den eingestuften Grad. Hiltrud W. wohnt noch zu Hause und möchte ihr häusliches Umfeld nicht verlassen.
Jedoch fällt ihr der Haushalt zunehmend schwerer. Zusätzlich ist das Einkaufen und Kochen zur
Herausforderung geworden. Auch bei ihrer eigenen Grundpflege bräuchte Hiltrud Hilfe.
Nun stellt
Hiltrud sich die Frage: Kann ich mir eine 24-Stunden Betreuung leisten? Welche Unterstützung kann ich
zusätzlich erhalten?
Beispielrechnung: | |
---|---|
Kosten für die 24-Stunden Betreuung | 2.400€ |
Pflegegeld für den Pflegegrad 3 | -545€ |
Grundsätzlich zu tragende Endsumme | 1.855€ |
Hiltrud W. aus H. muss somit also 1.855€ für ihre 24-Stunden Betreuung zahlen. Jedoch gibt es zusätzlich die Möglichkeit Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld sowie einen Entlastungszuschuss zu beantragen.
Grundsätzlich zu tragende Endsumme | 1.855€ |
Kurzzeitpflegegeld | -67€ |
Verhinderungspflege | -134€ |
Entlastungszuschuss | -50€€ |
Steuervorteil | -333€ |
= | 1.271€ |
Der Anteil an pflegebedürftigen Menschen wächst kontinuierlich in unserer Gesellschaft. Im Alter zuhause betreut werden, ist der Wunsch vieler. Gemäß Schätzungen des Verbands häuslicher Betreuung und Pflege (VHBP), sind derzeit rund 3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel von Ihnen werden im eigenen Zuhause betreut. Dies birgt einige Risiken. Deren Vermeidung sind die Ziele unserer Arbeit geworden.
Gesetzeskonforme Betreuung in hauseigener Wohngemeinschaft
Nach Schätzungen des Verband häuslicher Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) leben deutschlandweit in über 300.000 Haushalten Menschen, die pflegebedürftige Personen betreuuen. Mögliche Rechtsgrundlagen hierfür kann eine Entsendung nach EU-Recht oder auch eine Beschäftigung als sog. freier Mitarbeiter sein. Keine dieser Möglichkeiten bietet jedoch eine ausreichende Rechtssicherheit. Mindestlohn-Richtlinien und ein hochpreisiger Bereitschaftsdient verhindert, dass mehr Menschen zuhause betreut werden. Durch politische (Fehl-) Entscheidungen wird der Pflegenotstand in Deutschland angeheizt und immer mehr Menschen werden in öffentlichen Einrichtungen untergebracht. Dabei wäre engagiertes Handeln dringend angebracht: unzählige vereinzelt (einsam) lebender Menschen und ein vor dem Kollaps stehendes Pflegesystem böten ausreichend Ansätze, um die Betreuung älterer Menschen zuhause in sichere(re) Strukturen zu bringen - arbeitsrechtlich sowie sozial.
Die TS Domesticare unterstützt den VHBP bei dessen Vorhaben, das derzeit gültige Arbeitsrecht zu reformieren: für mehr alternative Möglichkeiten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Fair, transparent und mit arbeitnehmerähnlichem Sozialversicherungsschutz.
Kampf der Schwarzarbeit
In 300.000 deutschen Haushalten leben Betreuungspersonen - über 90% davon sind illegal tätig. Oft mit schwerwiegenden Folgen für sie, ihre Auftraggeber und die Gesellschaft. Denn sie sind nicht angemeldet, nicht sozialversichert und sie zahlen keine Steuern. Sie sind für die Allgemeinheit unsichtbar, selbst wenn die Nachbarschaft von ihrer Existenz und ihrer Tätigkeit weiß. Der Grund für dieses nicht gesetzeskonforme Verhalten ist offensichtlich: die Betreuungspersonen können wesentlich kostengünstiger arbeiten, als legale Betreuungspersonen. Oft sind es zwischen 800-1.000 Euro je monat. Nur ein sehr geringer Anteil von etwas 10% der Haushalte arbeiten mit legal tätigen Vermittlungsagenturen zusammen, wie sie durch den VHBP vertreten werden.
Gemeinsam mit dem VHBP kämpfen wir dafür, dass sich dieses Verhältnis umkehrt: mindestens 90% der Betreuungspersonen sollen künftig legal in Deutschland tätig sein. Dringend benötigt werden hierzu zuallererst entsprechende Aktivitäten der Finanzkontrolldienste, um Schwarzarbeit aufzudecken und zu bestrafen. Darüber hinaus arbeite wir daran, dass seriöse Agenturen nicht länger kriminalisiert und in den Medien Nutznießer dargestellt werden. Menschen, die illegal Betreuungspersonen im eignen Haushalt beschäftigen und Vermittler, die diese Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, muss deutlich gemacht werden, dass sie sich strafbar machen.
Die Versorgung alter und kranker Menschen
In rund 300.000 Haushalten lebt Betreuungspersonal, das sich um Menschen kümmert, die nicht mehr alleine zurechtkommen und fpr die das Angebot eines ambulanten Pflegedienstes zu gering ist. Gäbe es diese Form der Betreuung nicht, müssten dementsprechend 300.000 stationäre Betreuungsplätze realisiert werden. Und folgerichtig auch 50.000 gut ausgebildete Fachkräfte angeworben werden. Tatsache jedoch ist: schon jetzt herrscht ein dramatischer Mangel an examinierten Pflegekräften. Deshalb kann unsere Forderung nur heißen: die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in häuslicher Gemeinschaft muss als reguläre dritte Säule der Versorgung im Pflegeversicherungsgesetz etabliert werden.
Nachbarland Österreich macht es vor, denn bereits 2007 wurde dort diese Idee realisiert. Als Folge dessen kann man dort auf ein wirksames Gerüst von Qualitätsstandards für die dort tätogen sog. "Personenbetreuer" und Vermittlungsagenturen blicken und hat so Rechtssicherheit für Betreuer und Betreute geschaffen.
Gemeinsam mit dem VHBP arbeiten wir daran, dass dies auch in Deutschland Realität wird. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in Verbindung mit gezielter ambulanter Pflege ist die perfekte Tandemlösung. TS Domesticare ist Ihre seriöse Vermittlungsagentur mit transparenten und fairen Arbeitsstrukturen für das Betreuungspersonal und natürlich Sie, unsere Auftraggeber.
Qualifikationen
QM | TS Domesticare | Jelena Garidis
Gesundheits- und Krankenpflegerin
M.A. in Pflegemanagement
Erfahrung
Langjährige pflegerische Erfahrungen und ein Master in Pflegemanagement helfen Jelena dabei, Konzept und Maßnahmen zu entwicklen, um den Betreuungsalltag für ein liebevolles Miteinander unter höchsten Qualitätsstandards zu organisieren.
QM | TS Domesticare | Christina Patzer
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Studentin B.A. in Social Management
Erfahrung
Langjährige pflegerische Erfahrungen im Bereich der ambulanten, intensivmedizinischen und stationären Versorgung sorgen dafür, dass Christina die Qualität auf höchstem pflegerischem Standard sichern und eruieren kann.
Qualitätssicherung
Unsere Qualitätssicherung ist ein fortlaufender Prozess.
Mit einer individuellen und gezielten
Schulung der Betreuungskräfte sicher wir ein höchstes Maß an Betreuungsqualität für unsere uns
anvertrauten Betreuungspersonen. Die Dokumentation und Handlungsleitlinien sind fester Bestandteil
unserer Qualitätssicherung. Zudem besteht eine laufende Begleitung telefonisch, oder auch
persönlich, durch unsere examinierten Pflegefachkräfte.
Unser Qualitätsmanagement gibt Ihnen Sicherheit und Transparenz.
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Zielsetzung
Unser Ziel ist es, die pflegerisch Versorgung durch unsere Betreuungskräfte zu optimieren, um ein liebevolles Miteinander zu schaffen. Mit Hilfe unserer Kenntnis in der Pflege begleiten wir die Betreuungskräfte, lernen diese an und bleiben im stetigen Kontakt, um Probleme frühzeitig zu eruieren und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Leistungsaufgaben
Wir verstehen Betreuung als Dienstleistung, die am gesunden, kranken, alten, und behinderten Menschen von Geburt an bis zum Tod erbracht wird. Unser Verständnis umfasst eine spezifische und individuelle Verantwortung gegenüber dem pflegebedürftigen Menschen uns seinen Bezugspersonen. die sich erstreckt auf:
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